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Die Forderungen der Petition „Gebärdensprache Umsetzen!"

„Bilingual" bedeutet das gleichwertige Sprachen-Angebot in Gebärdensprache, Schriftsprache und Lautsprache (soweit Lautsprache nutzbar ist).

Forderung 1: Umfassende Aufklärung und Beratung

Im Zuge der Erstberatung und früher Versorgung muss ein kindgerechtes und vollwertiges Gebärdensprachangebot parallel zur Hörtechnik erfolgen. Diese Beratung muss erfolgen. Betroffene Berater müssen einbezogen werden (Peer-Beratung). Die Vernetzung von betroffenen Familien muss von Anfang an unterstützt werden.

Ärzte und Mitarbeiter in Beratungsstellen müssen bereits in ihrer Ausbildung über die unterschiedlichen Aspekte von Behinderung (medizinischer und sozialer Aspekt) aufgeklärt werden und diese in ihre Beratung nach der Diagnosestellung – insbesondere nach einem pathologischem Neugeborenen-Hörscreening – mit einfließen lassen.

Laut aktuellem Kinderuntersuchungsheft sollen Pädiater zur Sprachentwicklung, inklusive Gebärdensprache, im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen beraten. Dazu benötigen sie einen Leitfaden und Weiterbildungen zum Thema Gebärdenspracherwerb.

Auch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit für Betroffene und Fachkräfte bedarf entsprechender Qualifizierung und personeller Ressourcen.

Forderung 2: Hausgebärdensprachkurse für Kinder und Eltern

Eltern sind die wichtigsten Entwicklungsbegleiter für Kinder. Sie begleiten Kinder durch alle Lebensphasen und sind die Übergangsbegleiter, wenn Kinder von der Kita zur Schule oder später zur Berufsbildung wechseln. Eine gelingende und sichere Kommunikation ist hier essentiell.

Jetzt müssen die Kostenträger in die Verantwortung genommen werden. Den Eltern muss ohne Weiteres die Kostenübernahme für bedarfsorientierte Hausgebärdensprachkurse gewährt werden. Das ist eigentlich bereits bestehendes Recht, wird aber in der Praxis kaum umgesetzt.

Hausgebärdensprachkurse müssen niedrigschwellig zugänglich, muttersprachlich und qualitativ hochwertig sein. Qualifizierte Gebärdensprachdozenten – idealerweise selbst gehörlos – kommen zu den Familien nach Hause. In diesem geschützten Rahmen können alle Familienmitglieder Gebärdensprache erlernen.

Forderung 3: Gebärdensprache in Frühförderung und Kindertageseinrichtungen

Frühförderung muss gebärdensprachkompetent sein. Die Frühförderung ist für hörbehinderte Kinder der erste und prägendste Schritt in das Bildungssystem. Hier muss Gebärdensprache fest verankert sein.

In Kindertageseinrichtungen, die hörbehinderte Kinder betreuen, müssen mindestens einzelne Erzieher gebärdensprachkompetent sein. Idealerweise ist DGS Bestandteil des Gruppenalltags – für alle Kinder.

DGS-Angebote in Regelkitas kommen allen Kindern zugute: Sie fördern die Sprachentwicklung, schaffen Bewusstsein für Vielfalt und bauen Barrieren ab. Studien zeigen, dass Kinder in Kitas, in denen Gebärdensprache eingesetzt wird, bessere sprachliche und soziale Kompetenzen entwickeln.

Forderung 4: Bilingualer Unterricht an Förder- und Regelschulen

Hörbehinderte Kinder haben ein Recht auf Unterricht, den sie vollständig verstehen. Bilingualer Unterricht in DGS und Deutsch ist der einzige Weg, dieses Recht zu verwirklichen.

An Förderschulen für Hören und Kommunikation muss DGS als gleichwertige Unterrichtssprache neben der Lautsprache eingesetzt werden. An Regelschulen mit hörbehinderten Schülern müssen ausgebildete Gebärdensprachlehrkräfte oder Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen.

Bilinguale Schulen – nach dem Vorbild der Ernst-Adolf-Eschke-Schule in Berlin – müssen bundesweit aufgebaut werden. Diese Schulen unterrichten hörende und hörbehinderte Kinder gemeinsam, in beiden Sprachen. Das ist echter inklusiver Unterricht.

Forderung 5: Bilinguale außerschulische Angebote

Spracherwerb und gesellschaftliche Teilhabe enden nicht am Schultor. Hörbehinderte Kinder brauchen außerschulische Orte, an denen sie in Gemeinschaft mit anderen DGS-Nutzern sein können – mit gehörlosen Erwachsenen als Sprachvorbilder und Identifikationsfiguren.

Freizeitangebote, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen müssen für hörbehinderte Kinder zugänglich sein – nicht nur durch Barrierefreiheit im technischen Sinne, sondern durch gebärdensprachkompetente Betreuung und bilinguale Angebote.

Bestehende Strukturen der Gehörlosengemeinschaft – Vereine, Clubs, Treffen – müssen für Familien hörbehinderter Kinder geöffnet und gefördert werden. Sie sind unverzichtbare Ressource für das Aufwachsen hörbehinderter Kinder.

Forderung 6: Gebärdensprachkompetente Fachkräfte

Alle Fachkräfte, die mit hörbehinderten Kindern und ihren Familien arbeiten, müssen Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache haben und über bilinguale Bildung informiert sein. Das betrifft: Pädiater, HNO-Ärzte, Frühförderer, Erzieher, Lehrkräfte, Sozialarbeiter, Jugendamtsmitarbeiter.

In der Ausbildung dieser Berufsgruppen muss DGS und bilinguale Pädagogik fest verankert sein. Fort- und Weiterbildungsangebote müssen flächendeckend und finanziert zugänglich sein.

Gehörlose und schwerhörige Fachkräfte müssen aktiv in das Bildungssystem eingebunden werden – als Lehrkräfte, Berater, Mentoren und Rollenvorbilder für hörbehinderte Kinder.

Forderung 7: Deutsche Gebärdensprache als zweite Fremdsprache

DGS ist eine vollwertige Sprache. Sie sollte an deutschen Schulen als Fremdsprache angeboten werden – für hörende und hörbehinderte Kinder gleichermaßen.

Die Einführung von DGS als Schulfach hätte weitreichende positive Effekte: hörbehinderte Kinder hätten mehr gebärdensprachkompetente Peers; Inklusion würde für alle Kinder erfahrbar; DGS würde als Sprache gesellschaftlich sichtbarer; das Bewusstsein für Vielfalt und Barrierefreiheit würde gestärkt.

In einzelnen Bundesländern gibt es bereits erste Ansätze, DGS als Abiturfach oder Wahlpflichtfach einzuführen. Diese Entwicklung muss bundesweit vorangetrieben und verbindlich verankert werden.

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