Der Ist-Stand – Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konkretisiert die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die Petition „Gebärdensprache umsetzen!" lenkt den Blick auf die Absätze 3 und 4 des Artikels 24 der UN-BRK. Dort sind Bildung in und Verwendung von Gebärdensprache als Recht gehörloser und schwerhöriger Menschen festgeschrieben.
UN-BRK Artikel 24 (Bildung) – Auszüge
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;
c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens.
Rechte hörbehinderter Kinder in der Praxis
Die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ist in Bezug auf Gebärdensprache und bilinguale Bildung mangelhaft. Ein zentrales Hindernis ist, dass Inklusion in Deutschland primär als Beschulung an Regelschulen verstanden wird – ohne dass die notwendige sprachliche Barrierefreiheit hergestellt wird.
Hörbehinderte Kinder an Regelschulen ohne Gebärdensprachunterstützung erleben keine Inklusion – sie erleben Isolation in einem Umfeld, das ihre kommunikativen Bedürfnisse nicht erfüllt.
Folgende Situationen sind in Deutschland an der Tagesordnung:
- Hörbehinderte Kinder sitzen in regulären Klassen ohne Gebärdensprachdolmetscher.
- Frühförderer und Erzieher haben keine Gebärdensprachkenntnisse.
- Eltern erhalten nach der Diagnose keine Informationen über Gebärdensprache.
- Hausgebärdensprachkurse werden von Kostenträgern häufig abgelehnt.
- An Förderschulen wird Gebärdensprache kaum eingesetzt.
„Meine Tochter sitzt in einer Regelklasse mit 28 Kindern. Sie versteht den Unterricht nur bruchstückhaft. Ihre Lehrerin hat keine Ausbildung in Gebärdensprache. Das ist keine Inklusion."
Betroffene Mutter
Die Inklusion im Sinne der UN-BRK gibt es in der Praxis kaum
Echte Inklusion im Sinne der UN-BRK bedeutet nicht nur körperliche Anwesenheit in einem Regelschulsystem, sondern die gleichberechtigte, barrierefreie Teilhabe. Für hörbehinderte Kinder setzt das Barrierefreiheit in der Kommunikation voraus – das heißt: Zugang zur Gebärdensprache.
Inklusion ohne Gebärdensprache ist keine Inklusion. Sie erzeugt vielmehr eine neue Form der Ausgrenzung: das Kind ist zwar anwesend, aber nicht in der Lage, dem Unterricht vollständig zu folgen oder mit Gleichaltrigen uneingeschränkt zu kommunizieren.
Nur eine Schule in Deutschland schafft die Inklusion
In ganz Deutschland gibt es zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre nur eine einzige Schule, die echte bilinguale Inklusion annähernd umsetzt: die Ernst-Adolf-Eschke-Schule in Berlin. Diese Schule unterrichtet gehörlose und hörende Kinder gemeinsam – auf Deutsch und in Gebärdensprache.
Dieses Modell zeigt: Bilinguale Inklusion ist möglich. Sie braucht ausgebildete Lehrkräfte, geeignete Räume und politischen Willen – keine Sonderausstattung.
Geografische Hürden und fehlende frühkindliche Gebärdensprach-Angebote
Bilinguale Angebote für hörgeschädigte Kinder gibt es in Deutschland kaum und wenn, dann oft nur in Großstädten. Familien auf dem Land oder in strukturschwachen Regionen haben faktisch keinen Zugang zu Gebärdensprachförderung.
Die frühkindliche Phase (0–3 Jahre) ist die kritischste Zeit für den Spracherwerb. In dieser Phase erhalten hörbehinderte Kinder in Deutschland fast nirgends Zugang zu Gebärdensprache. Das ist ein systemisches Versagen mit langfristigen Konsequenzen für die betroffenen Kinder.
Einzelinklusion – ein Weg zur bilingualen Bildung?
„Einzelinklusion" beschreibt die Situation, in der ein einzelnes hörendes oder hörendes-Kind allein in einer Regelschulklasse untergebracht wird – ohne Gebärdensprachunterstützung, ohne gleichsprachige Peers. Diese Praxis ist weit verbreitet, aber kein Ersatz für bilinguale Bildung.
Bilinguale Bildung bedeutet mehr als Gebärdensprachdolmetscher im Unterricht: Sie umfasst ein Umfeld, in dem Gebärdensprache als gleichwertige Sprache gelebt wird – durch Lehrkräfte, Mitschüler und die gesamte Schulgemeinschaft.
„Unser Sohn ist das einzige hörbehinderte Kind in seiner Klasse. Er hat keine gleichsprachigen Freunde. Er ist zwar dabei, aber nicht wirklich Teil der Gemeinschaft."
Betroffener Vater
Inklusion ist Bilingual – eine Zusammenfassung
Echte Inklusion für hörbehinderte Kinder ist nur möglich, wenn sie bilingual gestaltet wird:
- Unterricht in Deutscher Gebärdensprache und Deutsch
- Gebärdensprachkompetente Fachkräfte in allen Bildungseinrichtungen
- Frühe Förderung ab der Diagnose
- Gemeinschaft mit anderen hörgeschädigten Kindern und gehörlosen Erwachsenen als Vorbilder
- Anerkennung von DGS als vollwertige, gleichberechtigte Sprache im Alltag
Fazit
Deutschland hat die UN-BRK ratifiziert. Die Rechte sind klar formuliert. Was fehlt, ist die konsequente Umsetzung auf allen Ebenen – von der Erstberatung nach der Diagnose bis zum bilingualen Schulabschluss.